Corona-Update: 2G-Ausnahmeregelung für Schüler wird verlängert

In der heutigen Kabinettsitzung des Bayerischen Landtags wurde beschlossen, dass die Ausnahmeregelung für die Pflicht des 2G-Nachweises zum Besuch der Musikschule für schulpflichtige Kinder um zunächst 4 Wochen verlängert wird.

Das bedeutet: Unsere Musikschule darf nur betreten werden mit 2G-Nachweis. Ausgenommen sind jedoch Kinder bis 14 Jahre, sowie über 14-jährige Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Alle anderen benötigen einen 2G-Nachweis.

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