
In der heutigen Kabinettsitzung des Bayerischen Landtags wurde beschlossen, dass die Ausnahmeregelung für die Pflicht des 2G-Nachweises zum Besuch der Musikschule für schulpflichtige Kinder um zunächst 4 Wochen verlängert wird.
Das bedeutet: Unsere Musikschule darf nur betreten werden mit 2G-Nachweis. Ausgenommen sind jedoch Kinder bis 14 Jahre, sowie über 14-jährige Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Alle anderen benötigen einen 2G-Nachweis.