Das ging ja zackig: Corona Ampel steht auf Rot – in der Musikschule keine weiteren Verschärfungen gegenüber gelb

Huch, gerade mal einen Tag lang hatten wir Betrieb in gelb und schon *ZACK* ist die Ampel auf rot. Die gute Nachricht daran ist: Für den Musikschulbetrieb ergeben sich daraus keine weiteren Verschärfungen gegenüber gelb.

Wir fassen nochmal kurz zusammen:

Lehrer und Schüler müssen FFP2-Maske tragen sobald sich der Mindestabstand auf unter 1,5 Meter verringert, z.B. beim 4-händig spielen. Falls sich eine Plexiglaswand zwischen Lehrer und Schüler befindet, kann die Maske abgenommen werden. Auf dem Weg von der Haustür bis zum Unterrichtsraum gilt FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmen:

§2 (3) 1. Von der Maskenpflicht sind befreit: Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. (§16 (1) Nr. 1)

Ansonsten gilt weiterhin 3G für Erwachsene. Schüler, die in der Schule getestet worden sind, gelten als getestet.

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