Lockdown: Musikunterricht findet statt (mit Einschränkungen)

Ab dem 2. November bis 30. November befindet sich Bayern im Lockdown „Light“. Der Musikunterricht an Musikschulen ist zwar ausdrücklich erlaubt, da er Teil des Bildungswesens ist und im Wesentlichen nur aus Einzelunterricht und Kleinstgruppen besteht. Dennoch hat die Geschäftsführung des intakt Musikinstituts davon abweichende Regelungen beschlossen.

Die Regelungen im Detail:

  • Einzelunterricht findet wie gewohnt unter Einhaltung der Hygieneregeln statt. Ebenso kleine Gruppen (Zweier- und Dreiergruppen).
  • Die Gruppenkurse für Kleinkinder wie zum Beispiel Ukulele-Kids, Früherziehung, Instrumentenkarussell, Kindertrommeln, Kinderchor, KiSi Kids und ähnliche Kurse finden ebenfalls unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.
  • Die großen Ensembles wie beispielsweise das FunBrassOrchester oder der Chor finden im Monat November nicht beziehungsweise nur online statt.
  • Die kleinen Ensembles wie zum Beispiel Folk-Ensemble, Saxophon-Quartett finden ebenfalls nicht beziehungsweise nur online statt.
  • Bandproben und Bandworkshops finden ebenso nicht beziehungsweise nur online statt.

Die Entscheidungen, die wir getroffen haben, sollen bewirken, dass das Ziel des Lockdowns unterstützt wird, nämlich das größtmögliche Reduzieren von Kontakten. Da der Schul- und Kitabetrieb ohnehin weiterläuft, ist der Kleinkinderbereich von den Sperrungen ausgenommen.

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