
Gerade eben erreicht uns die frohe Botschaft, dass Gruppenunterricht ab dem 15. Juni wieder erlaubt ist – unter gewissen coronabedingten Einschränkungen. Hier die Details:
- Gruppenunterricht wie beispielsweise musikalische Früherziehung oder Unterricht mit kleinen Instrumentalgruppen darf durchgeführt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 m gewahrt ist.
- Bei Gesang darf nur Einzelunterricht erteilt werden.
- Chorproben sind weiterhin verboten.
- Orchesterproben dürfen nur mit Mindestabstand 3m sowie mit maximal 10 Personen gleichzeitig in einem Raum stattfinden. Alle Musiker müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen – außer bei Blasinstrumenten.
Rechtsgrundlage hierfür ist §1 Nr. 6 der Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12.06.2020.